Wir verfügen über eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung unserer Tätigkeit als Immobilienmakler und Bauträger.
Diese umfasst
1. die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstückgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume.
2. die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von
Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des §34i Abs. 1 Satz 1 GewO.
3. Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als
Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten und Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte.
4. Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als
Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung
5. Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes und Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB für Dritte (Wohnimmobilienverwalter)
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